Cookie-Richtlinie

Mit dieser Richtlinie soll klargestellt werden, für welchen Zweck "www.l-handwerkerservice.de" "Cookies" verwendet werden dürfen und wie der Benutzer berechtigt ist, die Bedingungen für die Verwendung von "Cookies" festzulegen. Durch die Nutzung dieser Website stimmen Sie der Verwendung von Cookies gemäß dieser Datenschutzrichtlinie zu..

Was sind "Cookies"?

Cookies sind IT-Daten, insbesondere kleine Textdateien, die vom Server der besuchten Website gesendet und auf dem Gerät gespeichert werden, das wir beim Surfen verwenden.

Was bekommen wir mit "Cookies"?

Dank der in "Cookie" -Dateien gespeicherten Informationen können wir die Stimmabgabe auf eine Stimme beschränken, die auf demselben Gerät abgegeben wird.

Welche "Cookies" können wir verwenden?

Wir können verschiedene Arten von "Cookies" auf unseren Websites verwenden:

- Aufgrund der Zeitdauer, in der das "Cookie" auf dem Endgerät des Benutzers abgelegt wird, können wir sowohl "Cookies" verwenden, die für die Dauer der Sitzung (Verwendungsdauer des Browsers) abgelegt werden, als auch Dateien, die beim Browser nicht gelöscht werden geschlossen ist und für einen bestimmten Zeitraum oder ohne Gültigkeitsdauer auf dem Gerät des Benutzers verbleibt.

- Aufgrund der Herkunft des Ausstellers: Wir können sowohl unsere eigenen "Cookies" verwenden als auch die Verwendung externer "Cookies" von Unternehmen, mit denen wir zusammenarbeiten, wie z. B. Google, zulassen. Bitte lesen Sie die Informationen zu diesen "Cookies" auf den Websites unserer Partner, da die Verwendung einiger "Cookies" von externen Partnern möglicherweise anders ist als in diesen Richtlinien angegeben:

Google: https://www.google.pl/intl/pl/policies/technologies/cookies/

- Aufgrund von Eingriffen in die Privatsphäre des Benutzers: In den meisten Fällen können wir "Cookies" verwenden, die zur Aktivierung der Funktionalität der Website erforderlich sind, bei deren Verwendung der Benutzer nicht verfolgt wird. Darüber hinaus verwenden wir auch "Cookies", um das Nutzerverhalten zu verfolgen, sammeln jedoch keine Informationen, die die personenbezogenen Daten eines bestimmten Nutzers identifizieren.

Verwalten von "Cookies"

In den Standardeinstellungen des Webbrowsers können normalerweise "Cookies" auf dem Endgerät des Benutzers abgelegt werden. In Übereinstimmung mit Kunst. 173 Abs. 2 des Telekommunikationsgesetzes (Gesetzblatt vom 21.12.2012, Ziff. 1445) Das Verlassen solcher Browsereinstellungen nach Erhalt von Informationen über "Cookies", die auf der Website verwendet werden, kommt einer Zustimmung zur Verwendung von "Cookies" auf Websites gleich.

Der Benutzer kann jederzeit die Standard-Browsereinstellungen ändern, um das Setzen von "Cookies" auf seinem Gerät zu vermeiden. Diese Einstellungen können so geändert werden, dass die automatische Verarbeitung von "Cookies" in den Einstellungen Ihres Webbrowsers blockiert wird oder Sie benachrichtigt werden, sobald sie an Ihr Gerät gesendet werden. Detaillierte Informationen zu den Möglichkeiten und Möglichkeiten des Umgangs mit "Cookies" finden Sie in den Einstellungen der Software (Webbrowser).